Abgeltungssteuer Freibetrag bei Aktien und Geldanlage
Bei Aktien, Geldanlage, Kirchensteuer im Sparerpauschbetrag sowie der Abgeltungssteuer 2009 gibt es einen Freibetrag
Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich im eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Eine Form der Steuer die demzufolge direkt an der Quelle wirken soll. Ein feststehender Steuersatz ist dabei die Berechnungsgrundlage. Er ist unabhängig vom vorhandenen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen zu sehen.
Seit Anfang 2009 gibt es in Deutschland einen erweiterten Steuerabzug für Kapitalvermögen. Im Zuge der abgegoltenen Kapitalsteuer ist für den privaten Anleger die Steuerpflicht abgegolten. Einmal versteuerte Kapitalerträge müssen demzufolge nicht mehr in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeführt werden. Für betriebliche Anleger gilt dies nicht. Der Abgeltungssteuersatz beträgt derzeit 25%. Dazu gehört der Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch die Kirchensteuer. Ein Abgeltungssteuer-Freibetrag bei Aktien und Geldanlagen sollte also in Anspruch genommen werden.
Bis zum 1.1.2009 gab es einen damit in Verbindung stehenden Sparerfreibetrag. Alleinstehende konnten bis zu 750 Euro und Ehepartner bis zu 1500 Euro geltend machen. Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer kam es zum Wegfall des Freibetrages. Eingeführt wurde deshalb der Sparerpauschbetrag. Er stellt eine Zusammenfassung von Freibetrag und Werbungskosten dar. Der bisherige Freibetrag bleibt jedoch in gleicher Höhe erhalten, der Anteil der tatsächlichen Werbungskosten entfällt jedoch. Konsequenzen ergeben sich in Folge dessen vor allem für Depotgebühren und Beratungsgebühren. Dort darf zukünftig nicht mehr in voller Höhe angesetzt werden.
Kritisiert wird oftmals, dass die Abgeltungssteuer wesentlich niedriger ist als der Spitzensteuersatz. Viele Anleger können davon profitieren. Außerdem werden mit der Abgeltungssteuer Einkommen aus Kapitalanlagen gegenüber anderen Einkommensarten bevorzugt. Gleichzeitig wird die Eigenkapitalfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung benachteiligt. Im Zuge dieser Erkenntnisse sollten an den entsprechenden Stellen nachgebessert werden.
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